Ambulante Kinder- und Erwachsenenpflege

Wir für Sie

Die pflegebedürftigen Kinder werden im Sinne § 14 SGB XI in deren Wohnung gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt. Hierbei handelt es sich um hilfebedürftige Kinder, deren Hilfebedarf zu 19 gesetzlich definierten Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung, der den altersgemäßen Hilfebedarf überschreitet. Die häusliche Kinderkrankenpflege soll genau diesen Mehrbedarf decken. Die Grundlagen unserer Pflege bilden die Vorschriften des V. und XI. Sozialgesetzbuches, arbeitschutzrechtliche Bestimmungen und berufliche Vorschriften. Die Kriterien sind entsprechend den anerkannten Dimensionen der Pflegequalität Strukturqualität, Prozess- und Ergebnisqualität gegliedert.

Einen Auszug zum Thema finden Sie in der linken Spalte:
Unsere Patientenbetreuung

Beachten Sie bitte unsere zusätzliche Dienstleistung:
Intensiv-Pflege für Kinder und Erwachsene

 

filius häusliche Kinderkrankenpflege