Intensiv-Pflege für Kinder und Erwachsene
In der modernen Pflege und Medizin hat der Patient nicht nur die Möglichkeit,
sondern auch den rechtlichen Anspruch auf eine adäquate Versorgung
im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege. Auch wenn Dauerbeatmungspflichtigkeit
oder Intensivpflegebedürftigkeit besteht, schließt dies eine häusliche
Versorgung nicht aus. Dennoch müssen bestimmte Grundvoraussetzungen
bezogen auf das häusliche Umfeld, die Erkrankung, sowie der logistischen
Möglichkeiten gegeben sein. Im Einzelnen erläutern wir Ihnen diese gerne
persönlich.
Versorgt werden können dauerbeatmungspflichtige Menschen
aufgrund folgender Grunderkrankungen:
- Amyotrophe Lateralsklerose
- Muskeldystrophie
- Andere neuromuskuläre Erkrankungen
- Kyphoskoliose
- Hoher Querschnitt (auch vorübergehend, z.B. bis die endgültige Versorgung organisiert ist)
- COPD, andere Lungenerkrankungen
- Zentral bedingte Ateminsuffiziens, z.B. nach Schlaganfall
- Wachkoma
- Hypoxischer Hirnschaden
- Undine Syndrom
Wir stehen unseren Patienten rund um die Uhr mit ausschließlich examiniertem Personal folgender Berufsgruppen zur Verfügung:
- Krankenschwestern /-pflegern
- Kinderkrankenschwestern /-pflegern
Dauerbeatmungspflichtige Kinder werden ausschließlich durch examinierte Kinderkrankenschwestern versorgt.
Bei der ambulanten Versorgung besteht ein hoher personeller Aufwand. Hierbei achten wir auf eine überschaubare Teamgröße und personelle Kontinuität.
Therapeutische Versorgung
Auch wenn die Therapie auf der Intensivstation oder in der Rehaklinik abgeschlossen
ist, erhalten alle durch uns versorgten Patienten, bedarfsgerecht nach ärztlicher
Verordnung, folgende ambulant erbrachte Therapiearten:
- Krankengymnastik (Bobath-Therapien, Voyter etc.)
- Ergotherapie
- Logopädie
Diese Therapien werden von Netzpartnern durchgeführt.
Ärztliche Versorgung
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt oder Arzt nach Wahl erfolgt die
ärztliche Versorgung ambulant.
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt analog der rechtlichen Rahmenbedingungen als Häusliche
Krankenpflege bzw. über das Pflegeversicherungsgesetz.
Für Fragen zur Finanzierung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

